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Firma: schwarz-parker.de

Park & Flight | Flughafen München

Inhaber: Sebastian Schwarz

Am Neubauernfeld 5

85456 Wartenberg / Gewerbegebiet Thenn

Tel.: +49 (0)8762 - 737 74 81
48°23´42´´N, 11°57´13´´O

 

www.schwarz-parker.de

info@schwarz-parker.de

 

 

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Allgemeines

Alle von der Fa. Schwarz-Parker angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet oder im Büro einsehen kann.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich von der Fa. Schwarz-Parker schriftlich anerkannt.

    § 2 Geltungsbereich

Die Fa. Schwarz-Parker bietet den Kunden an, gegen Entgelt das von der Fa. Schwarz-Parker betriebene Parkplatzgelände zum Abstellen ihres Fahrzeugs zu nutzen und den Beförderungsservice zum Flughafen München zu nutzen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen dieses Vertrages angebotenen Leistungen insbes. für die Parkplatzvermietung, die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Wartenberg-Thenn zum Flughafen München, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die für den Kunden erbracht werden.

    § 3 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

1) Das Absenden des Online-Buchungsformulars, welches auf der Homepage www.schwarz-parker.de zur Verfügung gestellt wird, an die Fa. Schwarz-Parker, stellt ein verbindliches Angebot des Kunden zum Vertragsschluss dar. Für die Online-Buchung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

2) Erfolgt die Buchung telefonisch, und ein Mitarbeiter der Fa. Schwarz-Parker übernimmt die Buchungsarbeit, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € an, die auf die berechneten Parkgebühren aufgeschlagen und in der Buchungsbestätigung schriftlich aufgeführt werden.
3) Erfolgt die Buchung per einfacher Email an die Fa. Schwarz-Parker, und ein Mitarbeiter der Fa. Schwarz-Parker übernimmt die Buchungsarbeit und eventuelle schriftliche Rückfragen bei fehlenden Daten oder Unklarheiten, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € an, die auf die berechneten Parkgebühren aufgeschlagen und in der Buchungsbestätigung schriftlich aufgeführt werden.
4) Bucht der Kunde erst direkt am Tag der Anreise, oder kommt direkt ohne Buchung zum  Parkplatz, und ein Mitarbeiter der Fa. Schwarz-Parker übernimmt die Buchungsarbeit und eine Umstellung des Shuttle-Plans ist notwendig, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € an, die auf die berechneten Parkgebühren aufgeschlagen und in der Buchungsbestätigung schriftlich aufgeführt werden.
5) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme mit einer entsprechenden, schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Schwarz-Parker, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt oder durch schriftliche Unterzeichnung eines Vertrages in Gegenwart des Kunden zustande.
6) Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.
7) Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Fa. Schwarz-Parker auf einen Dritten übertragbar.

    § 4 Vertragsgegenstand und Leistung

1) Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Weder Bewachung, Überwachung noch Verwahrung oder die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Vertrages. Die Fa. Schwarz-Parker übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten und haftet insbes. nicht bei Diebstahl oder Beschädigungen für das vom Mieter eingebrachte Fahrzeug und weitere Gegenstände. Dem Kunden wird angeraten, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen. Von der Fa. Schwarz-Parker werden keinerlei Bewachungs- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Auf Wunsch des Kunden werden die Schlüssel des Fahrzeugs für den gebuchten Zeitraum zur Aufbewahrung im abgeschlossenen Bereich ohne Haftung für das Fahrzeug übernommen.
2) Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, sein Fahrzeug im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände oder in der Parkhalle der Fa. Schwarz-Parker abzustellen und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen München gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.
3) Eine pünktliche Ankunft etwa 10-15 Minuten vor der in der Buchung angegebenen Shuttleabfahrtzeit ist notwendig, um die Bezahlung, das Gepäck umladen und Parken des Fahrzeugs abzuwickeln. Um unsere rechtzeitig kommenden Kunden zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Shuttlerhythmus zu gewährleisten, sind unsere Fahrer angehalten die Shuttleabfahrtzeiten strickt einzuhalten.
4) Sollte der Kunde seinen gebuchten Shuttle versäumen, hat er keinen Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle mehr, bzw. keinen Anspruch auf einen sofortigen Transfer im nächsten Shuttle. Der Kunde kann eine Sonderfahrt zum Flughafen für 50 Euro, sofern ausreichend Fahrer vorhanden sind bei uns anfragen, oder beim nächsten gebuchten Shuttle, in dem noch ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind kostenlos mitfahren.
5) Mit der Miete des Stellplatzes stellt die Fa. Schwarz-Parker für den Kunden sowie für maximal vier Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis den Shuttle-Service zum Flughafen München zur Verfügung. Für jede weitere zu transportierende Person inkl. Gepäck entstehen Mehrkosten, für die 5. Person 10,00 Euro und für jede weitere Person 10,00 Euro.Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu der Menge und dem Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert.  Die Fa. Schwarz-Parker ist zur Beförderung von Übergepäck sowie Sperrgepäck (Surfbretter, Skier, Fahrräder o.ä.) nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden vor Anreise angemeldet werden
6) Auf Wunsch stellt die Fa. Schwarz-Parker Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die notwendige Anzahl und Klasse bei der Buchungsanfrage angibt und die Fa. Schwarz-Parker die entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
7) In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Ankunftszeiten des Kunden. Die Beförderung zum Flughafen München erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. Die Abflugs- und Ankunftszeit und die Fluggesellschaft sind vom Kunden in der Buchungsanfrage anzugeben.
8) Der Rücktransport vom Flughafen München zum Betriebsgelände der Fa. Schwarz-Parker erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat die Fa. Schwarz-Parker bei Ankunft, nach Erhalt des Gepäcks, telefonisch zu benachrichtigen. Die Fa. Schwarz-Parker wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken. Die Fa. Schwarz-Parker behält sich jedoch Sammelbeförderung vor, auch, wenn hierdurch für die Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten.
9) Sollte sich die bei der Buchung angegebene Flugnummer des Rückflugs ändern oder falsch sein, ist der Kunde dazu verpflichtet, Schwarz Parker die korrekten Flugdaten bis mindestens 1 Stunde vor der eigentlich angegebenen Landung mitzuteilen. Bei fehlerhaften Angaben wie Ankunftsdatum, falscher Flugnummer, Umbuchungen oder der Kunde ist nicht mit dem angegebenen Flug zurück gekommen und es erfolgt seitens der Firma Schwarz Parker ein erfolgloser Abholversuch, erlischt das Anrecht des Kunden auf einen Shuttle bei der tatsächlichen Rückkehr. Schwarz Parker behält sich das Recht vor für die Wartezeit und die entstandenen Doppelfahrten bzw. Leerfahrten dem Kunden einen Aufpreis von bis zu 50,00 Euro zu berechnen. Sollte eine Abholung zum genannten Preis vom Kunden nicht gewünscht sein, oder lässt sich diese seitens der Firma Schwarz Parker nicht einrichten, kann der Kunde jederzeit per Taxi oder ähnlich zum Selbstkostenpreis zum Parkgelände zurück gelangen.

10) Sollte ein Kunde sich bis spätestens 90 Minuten nach der Landung, bzw. bis zum Zeitpunkt der kompletten Abfertigung der Maschine am Münchner Flughafen, nicht beim Shuttlefahrer zur Organisation der Rückabholung telefonisch gemeldet haben, behält sich Schwarz Parker das Recht vor, die Abholung des Kunden abzubrechen, um den weiteren Arbeitsablauf und die Organisation der restlichen Kundenabholungen nicht zu gefährden. Kunden müssen sich bei jeglicher Zeitverzögerung, sei es aufgrund von Problemen mit der Gepäckabholung, der Passkontrolle, Zollkontrollen, der Meldung von Gepäckschäden am Flughafen oder jede anderweitige Verzögerung der Abholung, umgehend telefonisch beim Shuttlefahrer melden, ansonsten verwirkt der Kunde das Recht auf eine zeitnahe Abholung und muss längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Des weiteren behält sich Schwarz Parker das Recht vor, für die Wartezeit und die möglicherweise entstandenen Doppelfahrten bzw. Leerfahrten dem Kunden einen Aufpreis von bis zu 50,00 Euro zu berechnen.

11) Bei spontaner bzw. unerwarteter Rückkehr am Flughafen muss der Kunde mit längeren Wartezeiten zur Abholung rechnen, da Kunden mit korrekt angegebenen Flugdaten bevorzugt behandelt werden. Ausgenommen sind Flugannullierungen und Flugverspätungen da diese auf der Münchner Flughafenseite angezeigt werden und somit für uns planbar sind.
12) Sollte nach 24 Uhr ein Flug, aus welchen Gründen auch immer, zu einem anderen Flughafen umgeleitet werden und unsere Kunden mit Bussen o.ä. zum Münchner Flughafen transportiert werden, kann eine Abholung am Flughafen erst ab frühestens 4:30 Uhr erfolgen. Eine Anreise zum Parkplatz per Taxi ist natürlich freigestellt.
13) Sollte für den Kunden die Notwendigkeit weiterer Fahrten zum oder vom Flughafen München bestehen, hat die Fa. Schwarz-Parker das Recht für jede weitere Fahrt ein gesondertes Entgelt in Höhe von bis zu 30,00 Euro zu erheben.
14) Entfernt der Kunde sein Fahrzeug nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit nicht, tritt keine Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein und er schuldet für die Zeit bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweiligen Tarifs. Die Geltung von § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt der Kunde nach schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die Fa. Schwarz-Parker berechtigt, das Fahrzeug des Kunden vom Betriebsgelände zu entfernen. Anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Fa. Schwarz-Parker ist berechtigt, das eingestellte Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Mieters vom Betriebsgelände zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, insbesondere, wenn der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank u.ä.); ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde; das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde; Für diese Fälle steht der Fa Schwarz-Parker bis zur Entfernung des Fahrzeugs das der Preisliste entsprechende Entgelt zu.
15) Bei der Buchung eines ECO-Parkplatzes gelten gesonderte Regelungen.
- Der Tarif beinhaltet den Transfer von bis zu 2 Personen pro entgeltlich gebuchten Parkplatz. Das bedeutet 2 Personen vom Parkplatz zum Flughafen München und bei der Abholung ebenfalls  2  Personen vom Flughafen München zum Parkplatz. Es können maximal 1-2 weitere Personen für jeweils 10 Euro pro Person (zusammen also maximal 4 Personen), zugebucht werden. Babys, Kleinkinder und Kinder zählen jeweils als eine Person.
- Der ECO-Shuttle fährt ausschließlich im 40 Minutentakt. Eine pünktliche Ankunft etwa 10-15 Minuten vor der in der Buchung angegebenen Shuttleabfahrtzeit ist notwendig, um die Bezahlung, das Gepäck umladen und Parken des Fahrzeugs abzuwickeln. Um unsere rechtzeitig kommenden Kunden zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Shuttlerhythmus zu gewährleisten, sind unsere Fahrer angehalten die Shuttleabfahrtzeiten strickt einzuhalten.
- Sollte der Kunde seinen gebuchten ECO-Shuttle versäumen, hat er keinen Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle mehr, bzw. keinen Anspruch auf einen sofortigen Transfer im nächsten Shuttle. Der Kunde kann eine Sonderfahrt zum Flughafen für 50 Euro, sofern ausreichend Fahrer vorhanden sind bei uns anfragen, oder beim nächsten gebuchten Shuttle, in dem noch ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind, kostenlos mitfahren.
- Die Regelungen zum Shuttle und bei der Abholung entsprechen den generellen Regelungen in § 4 Punkt (6) bis (14)

    § 5 Benutzungsbestimmungen

1) Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden. Auf dem Parkgelände und in der Parkhalle darf nur im Schritttempo gefahren werden.
2) Den Anweisungen des Personals bei Einfahrt auf das Betriebsgelände und Einstellen des Pkw s oder bei der Abholung und Ausfahrt ist Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist die Fa. Schwarz-Parker berechtigt, außerhalb dieser Flächen abgestellte Fahrzeuge und, insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeugs.
3) Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
4) Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.
5) Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen sowie Fahrzeuge mit undichten Tank oder Motor abzustellen.
6) Auf dem Betriebsgelände, insbes. in der Halle ist das Rauchen und die Verwendung von Feuer untersagt, ausgenommen in den für das Rauchen gekennzeichneten Bereichen.
7) Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist die Fa. Schwarz-Parker berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesem Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
8) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Fahrzeugabholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen der Fa. Schwarz-Parker, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Während eventueller Wartezeiten für den Transport zum Flughafen München ist ein Wartebereich vorhanden, der zum Aufenthalt bestimmt ist.

    § 6 Entgeld und Bezahlung

1) Für die Preisberechnung gelten die angegebenen Tagespreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der An- und Abreisetag vom Betriebsgelände als ein einziger Tag berechnet werden.
2) Ein Recht auf Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages besteht nicht. Nicht in Anspruch genommene Parktage verfallen.
3) Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
4) Das Parkentgelt wird sofort mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen ist  bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar zu bezahlen.
5) Ist der Kunde zur Bezahlung nicht in der Lage, besteht im Einzelfall ein Recht auf Überlassung von Wertgegenständen an die Fa. Schwarz-Parker (Schmuck, Handy u. dgl.) im 2-fachen Wert des geschuldeten Betrages zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro. Der Wertgegenstand ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Überlassung gegen Zahlung des geschuldeten Entgelts auszulösen. Erfolgt dies nicht innerhalb der 4 Wochen-Frist geht der Wertgegenstand in das Eigentum der Fa. Schwarz-Parker über.
6) Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, der Fa. Schwarz-Parker oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer mit ein.
7) Eine Bezahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

    § 7 Rücktritt und Schadensersatz

1) Die Fa. Schwarz-Parker räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn die Stornierung spätestens bis zu 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Bei einer späteren Stornierung oder gänzlich unterbliebener Anreise ist die Fa.  Schwarz-Parker berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages zu erheben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Fa.  Schwarz-Parker ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vereinbarte Rücktrittspauschale.
2) Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, Krankheit oder Todesfall, erheblicher Vermögensverschlechterung seit Vertragsschluss bzw. der Eröffnung oder Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens der Fa.  Schwarz-Parker, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die das Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3) Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist die Fa. Schwarz-Parker berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, eine Beförderung zu verweigern.
4) Die Fa. Schwarz-Parker behält sich das Recht vor die Beförderung eines Kunden aufgrund von rassistischen, frauenfeindlichen, religiösen Äußerungen oder persönlichen Beleidigungen oder tätlichen Angriffs eines anderen Kundens oder eines Mitarbeiters zu verweigern.

    § 8 Haftung und Haftungsausschluss

1) Die Fa. Schwarz-Parker haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein,wenn diese auf Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht oder einer Pflicht, die die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht), in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadensersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes der Fa. Schwarz-Parker oder dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. Jegliche weitere Haftung, wie z.B. Schäden am Gepäck und dessen Inhalts beim Transport ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Fa. Schwarz-Parker insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde stellt die Fa. Schwarz-Parker frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Vandalismus und elementare Naturkräfte.
2) Die Fa. Schwarz-Parker haftet nicht für Beschädigung oder Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen verursacht sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalten und Fahrzeugladung (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Gegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind der Fa. Schwarz-Parker und dem anwesenden Personal unverzüglich mitzuteilen.
3) Die Fa. Schwarz-Parker ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen München zu befördern.  Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand.  Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen sind ausgeschlossen. Empfohlen wird eine Shuttleabfahrtszeit vom Parkplatz zum Flughafen 2,5 Stunden vor dem Abflug. Die rechtzeitige Ankunft auf dem Betriebsgelände liegt in der Verantwortung des Kunden und ausschließlich im Risiko des Kunden. Ersatzansprüche bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden sind ausgeschlossen.
4) Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern der Fa. Schwarz-Parker und deren Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden darüber hinausgehenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist die Fa. Schwarz-Parker berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen und die Zufahrt zum Betriebsgelände zu verweigern. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist oder er es mit Einverständnis des Eigentümers nutzt.
5) Das Betriebsgelände und die Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
6) Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände der Fa. Schwarz-Parker eingebrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Kraftstoff, Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im voraus an die Fa. Schwarz-Parker ab, soweit die Fa. Schwarz-Parker aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

    § 9 Valet-service und erweiterte Leistungen

1) Auf Wunsch bietet die Fa. Schwarz-Parker den Kunden das Optimum an Service in Form des Valet-Parking an. Die Fa. Schwarz-Parker ermöglicht den Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Fa. Schwarz-Parker mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens 3 Tage vor Beginn der Einstellzeit erfolgt. Die Fa. Schwarz-Parker stellt den Kunden auf Anfrage in begrenzter Anzahl auch Hallenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen nicht von mit Flüssiggas (LPG) betriebenen Fahrzeugen befahren werden. Bei Buchung eines solchen Parkplatzes ist daher verbindlich die Treibstoffart des Fahrzeugs mit anzugeben.
2) Das Fahrzeug wird durch einen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten der Fa. Schwarz-Parker vom Flughafen München zum Betriebsgelände und wieder zurück gefahren. Für den gebuchten Zusatzservice ist die Fa.  Schwarz-Parker berechtigt entsprechende Fahrten zurückzulegen. Diesen Service bietet die Fa. Schwarz-Parker aufgrund der deutschen Zollbestimmungen nur für Fahrzeuge an, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind. In allen vorgenannten Fällen ist es erforderlich, dass der Kunde den Fahrzeugschlüssel an die Fa. Schwarz-Parker aushändigt. Bei den angebotenen Kfz-Dienstleistungen und dem Valet-Service ist das Kundenfahrzeug während der Überführungsfahrt vom Flughafen München zum Betriebsgelände und zurück bzw. für Fahrten der zusätzlichen Serviceleistungen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Kunden versichert.
3) Bei der Übernahme des Fahrzeugs werden augenscheinliche Beschädigungen wie Schrammen oder Unfallbeschädigungen protokolliert. Da Kratzer nicht auf Anhieb zu sehen sind (vor allem, wenn das Fahrzeug nass oder verdreckt ist) und sehr viel Zeit bei der Kontrolle in Anspruch nehmen, werden diese nicht protokolliert und können nicht Gegenstand von Beanstandungen sein. Steinschläge bei der Überfahrt zum/vom Parkplatz, zum/vom Flughafen können nicht geltend gemacht werden, da diese während der Überfahrt nicht vermeidbar sind.  Eine Schnellübergabe ist die Regel. Falls vom Kunden bei Übergabe an die Fa. Schwarz-Parker eine eingehende Kontrolle erwünscht wird, so ist dies vom Kunden bei der Buchung anzugeben und ein Zeitraum von mind. 20 Min. zusätzlich einzukalkulieren.

    § 10 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von der Fa. Schwarz-Parker gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten von der Fa. Schwarz-Parker im Rahmen der Vertragsbeziehungen elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
 
    § 11 Schlussbestimmungen

1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder fehlende Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder fehlenden nahe kommt.
3) Ist der Kunde Kaufmann oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Sitz der Fa. Schwarz-Parker vereinbart.

Gerichtsstand ist Erding und Erfüllungsort ist der Ort des Betriebsgeländes und Sitz der Firma, Wartenberg-Thenn.

Auf diesen Vertrag finden die Bestimmungen des Deutschen Rechts Anwendung.


Firma: schwarz-parker.de
Park & Flight | Flughafen München
Inhaber: Sebastian Schwarz
Am Neubauernfeld 5
85456 Wartenberg / Gewerbegebiet Thenn
Tel.: +49 (0)8762 - 737 74 81
48°23´42´´N, 11°57´13´´O
www.schwarz-parker.de
info@schwarz-parker.de

Stand: 04.05.2018

Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fa. Schwarz-Parker ihre Gültigkeit.